Digitale Souveränität — Begriffsrecherche

Recherche zum Einstieg ins Thema, Stand 5. Oktober 2026. Leitfragen: Begriffsdefinitionen und Perspektiven, aktuelle Diskussion in EU/DE/US (letzte 2 Jahre, Rückblick 10–15 Jahre), Substanz vs. politische Rhetorik. Quellen im Abschnitt Quellen — Aussagen mit (Q1), (Q2) etc. beziehen sich darauf. Laufende Notizen und Fundstücke: Materialsammlung.

1. Was heißt „digitale Souveränität“?

1.1 Grunddefinition

Es gibt keine einheitliche Definition — nicht in der Politik, nicht in der Forschung (Q4, Q5). Die gemeinsame Kernidee aller Varianten: mehr Autonomie, Entscheidungsfreiheit, Mitbestimmung und Kontrolle über „das Digitale“ (Q5). Klassisch vom Staatsbegriff abgeleitet: Souveränität ist die höchste Entscheidungsgewalt eines Staates nach innen und seine Unabhängigkeit nach außen. „Digital souverän“ heißt dann sinngemäß: Ein Akteur kann über die Technik, Daten und Dienste, von denen er abhängig ist, selbstbestimmt entscheiden und ist nicht fremdbestimmt oder erpressbar.

Wichtige Facetten, die in fast allen Definitionen auftauchen:

  • Kontrolle über digitale Infrastruktur, Daten, Hard- und Software (Q3)
  • Fähigkeit, digitale Märkte zu regulieren und zu gestalten, statt nur zu konsumieren
    • TODOA Gehört hier auch die Produktion von Software dazu? Gibt es dazu was in den Quellen? Weit verbreitet?
  • Reduktion struktureller Abhängigkeiten von einzelnen (v. a. US- und chinesischen) Anbietern
  • Resilienz: Abschaltbarkeit, Erpressbarkeit und Sabotage entgegenwirken

1.2 Wer soll souverän sein? Drei Akteursperspektiven (nach Pohle/Thiel, Q1)

Die politikwissenschaftliche Standard-Systematisierung (Q1) unterscheidet drei konkurrierende Lesarten, je nachdem, wessen Souveränität gemeint ist:

  1. Staatliche Autonomie und Infrastruktursicherheit — der Staat will unabhängig über digitale Infrastrukturen und Regulierung entscheiden. Motivation: nationale Sicherheit, Datenschutzhoheit, Schutz vor ausländischen Geheimdiensten und vor Sanktions-/Abschaltandrohungen. Wichtigste Ausprägung in autoritären Staaten: Datenlokalisierung, nationale Kontrolle. In Demokratien: sicherheitsgetriebene Regulierung (5G-Toolbox, Cloud-Zertifizierung).
  2. Wirtschaftliche Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit — Fokus auf industrielle Eigenständigkeit, reduzierte Abhängigkeit von US-Technologie und chinesischer Hardware. Motivation: Industriepolitik, digitale Handelspolitik, Schaffung eigener Champions. Paradebeispiel: Gaia-X (2019 von DE/FR gestartet).
  3. Individuelle Selbstbestimmung — Souveränität des Einzelnen als mündiger Nutzer: Digitalkompetenz, informierte Datenentscheidungen, Schutz vor Überwachungskapitalismus. In Deutschland besonders prominent (BMBF-Forschungsfonds „Mensch-Technik-Interaktion für digitale Souveränität“, Digitalführerschein des BMI).

Diese drei Lesarten stehen teilweise im Widerspruch: Wer auf staatliche Souveränität zielt (mehr Kontrolle, Datenlokalisierung, Überwachungsbefugnisse), kann individuelle Souveränität beschädigen — und umgekehrt. In der Rhetorik werden sie oft vermengt, was den Begriff „politisch anschlussfähig“, aber unscharf macht (Q5, Q6).

1.3 Widerstreitende Definitionen und ihre Motivationen

PerspektiveDefinition (gekürzt)Wer vertritt sie / Motivation
EU (regulatorisch)Souveränität = eigene Standards setzen + „offenes digitales Ökosystem“ mit „vertrauenswürdigen Partnern“Europäischer Rat (Q7), von der Leyen, Macron — Motivation: geopolitische Handlungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit („Brussels Effect“), Selbstbehauptung
DE (staatlich-administrativ)„Strategie zur Stärkung der digitalen Souveränität“: Unabhängigkeit der Verwaltungs-IT von einzelnen Anbietern, Austauschbarkeit, ResilienzIT-Planungsrat 2021, ZenDiS — Motivation: Beschaffungssouveränität, Lock-in-Vermeidung
Merz-Regierung (2025)„Fähigkeit, Technik entlang der gesamten Wertschöpfungskette im europäischen Interesse gestalten zu können“Berliner Gipfel Nov. 2025 (Q8) — Motivation: industriepolitisch, Wettbewerbsperspektive
China„Cybersouveränität“: volle staatliche Kontrolle über Datenflüsse und Infrastruktur im eigenen Territorium; Nicht-EinmischungsgebotXi Jinping seit 2015 (Q5) — Motivation: regime security, Zensur, Wirtschaftsförderung
USABegriff traditionell negativ konnotiert = „digitaler Protektionismus“; neuerdings eigene Souveränitätsansprüche („tech sovereignty“, Datenexportkontrollen, Free-Speech-Kampagne gegen EU-Gesetze)US-Regierungen seit ~2016 (Q1, Q2) — Motivation: Marktzugang US-Konzerne, national security, …
Individuen / ZivilgesellschaftDigitale Selbstbestimmung: informierte, bewusste Nutzung; „Datenbewusstsein“; Open Source als ErmächtigungsinfrastrukturGI, VZBV, Digitalbeauftragte (Q1, Q5) — Motivation: Konsumentenschutz, Grundrechte, Demokratie

Zentrale wissenschaftliche Einordnung (Q1): Digitale Souveränität ist heute weniger ein Rechts- oder Organisationsbegriff als eine diskursive Praxis — ein politisches Leitmotiv, mit dem sehr verschiedene, teils widersprüchliche Agenden aufgeladen werden. Couture/Toupin warnen (Q3 zitiert nach Q2): Der Rückgriff auf den staatlichen Souveränitätsbegriff könne die Interdependenz einer vernetzten Welt verschleiern und ungleiche Nord-Süd-Verhältnisse unsichtbar machen.

2. Geschichte der Debatte (ca. 2011–2026)

Kurzchronologie der Auslöser:

  • ~1996–2010, „Cyber-Exzeptionalismus“: Barlows „Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace“, Multistakeholder-Governance (ICANN etc.) — Staat als Akteur eher am Rand. Souveränitätsbegriff fürs Digitale gilt als überholt (Q1, Q5).
  • 2013, Snowden/NSA-Affäre: der eigentliche Geburtsmoment der heutigen Debatte. Enthüllungen zeigen: US-Geheimdienste können Massenüberwachung auf europäischer Infrastruktur betreiben (Merkel-Handy, Belgacom-Cyberangriff, Echelon-Wirtschaftsspionage). Europäische Reaktion: Forderung nach „digitalem Binnenmarkt ohne US-Zugriff“ (Q1, Q5).
  • 2015–2016: EuGH kippt Safe Harbor (Schrems I). Deutschland: IT-Planungsrat und BMI debattieren erste Strategien; „Zukunftspfade Digitales Deutschland“-Studie; Begriff etabliert sich in Bundesministerien (Q6).
  • 2018: US CLOUD Act — US-Behörden können Daten von US-Konzernen auch aus EU-Rechenzentren verlangen. Microsoft räumt ein, keine Garantien gegen US-Zugriff geben zu können (Q2). China: Cybersecurity Law (2017) mit Datenlokalisierung.
  • 2019–2020: Gaia-X wird gestartet (DE/FR, föderierter „europäischer Datenraum“). Huawei/5G-Debatte spaltet Europa. 2020: EuGH kippt Privacy Shield (Schrems II). EU-Ratspräsidentschaft DE: „digitale Souveränität als Leitmotiv europäischer Digitalpolitik“ (Q1).
  • 2022: Krieg Russlands gegen die Ukraine: Wendepunkt — Abschaltbarkeit (Starlink-Drohungen, US-Geheimdienst-Stopp für Ukraine) und Desinformation zeigen Verwundbarkeit; „strategische Autonomie“ wird zum Prioritätsziel. ZenDiS gegründet; Bundeswehr-Digitalisierung; Digitalstrategie der Bundesregierung mit Kapitel „digital souveräne Gesellschaft“ (Q2, Q5, Q6).
  • 2023: EU-US Data Privacy Framework als dritter Anlauf; Chips Act in Kraft; AI Act in Verabschiedung.
  • 2024: Draghi-Report attestiert Europa strukturelles Innovation Defizit („too late for the EU to develop systematic challengers to the major US cloud providers“). Bundesregierung beschließt Fortschreibung der Strategie zur digitalen Souveränität; Bundeswehr-Rahmenvertrag openDesk (Q2, Q9).
  • 2025: Trump-Wiederwahl wirkt als Beschleuniger (Q2): Drohungen mit Zöllen gegen EU-Digitalgesetze, Vance-/Rubio-Kampagne gegen DSA („Zensur“-Vorwurf), Einreiseverbote für EU-Content-Moderation-Verantwortliche. Reaktion: Berliner Gipfel für digitale Souveränität (Nov. 2025, Q8), European Data Union Strategy, Cloud Sovereignty Framework, DC-EDIC, Schleswig-Holstein-Migration auf LibreOffice/Linux als Vorzeigebeispiel (Q2, Q3, Q9).
  • 2026: Digital Omnibus (Vereinfachung von DSA/DMA/GDPR/AI Act) — erste Entschärfung der Regulierungswelle. DINUM (Frankreich) ordnet 2,5 Mio. Arbeitsplätze Migration auf Linux an (Q3). Vorlage der franco-deutschen Task-Force-Ergebnisse angekündigt (Q8).

3. Aktuelle Diskussion (2024–2026)

3.1 Europäische Union

Die EU hat den Begriff 2024–2026 vom Schlagwort zur operationalisierten Politik gemacht:

  • Institutionen: Executive Vice-President Virkkunen („tech sovereignty, security and democracy“), Cloud Sovereignty Framework der EU-Kommission (Sept. 2025) mit acht Souveränitätszielen und quantitativen Bewertungspunkten („SEAL“), Task Force DE/FR mit Souveränitätsindikatoren (Q2, Q8).
  • Gesetzgebung: Digital Networks Act, Digital Fairness Act, Cloud & AI Development Act (CADA, mit nicht-europäischen Anbietern relevanten Beschaffungsregeln), ICT Supply Chain Toolbox, European Data Union Strategy — ein ganzes Bündel 2025/26 (Q2).
  • Regulatorische Macht: DMA-Bußgelder gegen Apple (500 Mio.), Meta (200 Mio.), Google (2,95 Mrd.), X (120 Mio.) — Trump-Regierung reagiert mit Section-301-Drohungen und diplomatischer Kampagne (Q2).
  • Deutungsmuster: Zwei Lager in der EU — (a) „Eurostack“-Befürworter (End-to-End europäische Infrastruktur, „Buy European“ in der Beschaffung) vs. (b) Risikobasierte/Offenheits-Flügel (Niederlande, baltische Staaten, Teile der Industrie: Souveränität durch Transparenz, Zertifizierung, Interoperabilität statt Eigentumsbeschränkung) (Q2, Q3).
  • Kritik von außen: US-Seite sieht digitale Souveränität als verschleierten Protektionismus, der US-Konzerne diskriminiert und Effizienz opfert (Q2). Bemerkenswert: Die USA selbst haben 2023/24 unter Biden die Kurve gedreht — Exportkontrollen für Bulk-Daten an „Countries of Concern“, Rückzug aus der WTO-„Free Flow of Data“-Position (Q2). Souveränitätslogik ist also kein europäisches Alleinstellungsmerkmal mehr.

3.2 Deutschland

  • Strategie: Die 2021er Strategie des IT-Planungsrats wurde 2024 fortgeschrieben; ZenDiS (Zentrum für Digitale Souveränität, gegr. 2022) entwickelt openDesk (Open-Source-Arbeitsplatzsuite als MS-365-Alternative) und betreibt die Beschaffungsplattform openCode (Q3, Q9). Seit März 2026 operationalisiert das ZenDiS den Begriff erstmals: Das Kriterienpapier „Kriterien zur Bewertung von Digitaler Souveränität — aus messbar wird machbar” (Konsultationsprozess ab 26.03.2026, Umsetzung mit openCode bis Mitte Mai 2026) macht die Strategieziele des IT-Planungsrats entlang dreier Kategorien prüfbar — Organisation & Personen, Digitale Anwendungen & Dienste (inkl. Lieferkette, Architektur, Standards, Abhängigkeiten), Informationen & Daten — plus risikobasierter „Souveränitätscheck” (Q24).
  • Widerspruch Praxis/Rhetorik: Die Strategie fordert Unabhängigkeit, aber die Realität ist weiter Microsoft-dominiert — Konditionenverträge des BMI mit Microsoft (zuletzt Feb. 2025 verlängert) — und nur Schleswig-Holstein (LibreOffice/Linux-Migration seit 2024) ist mit einem Vollausstieg befasst (Q3, Q6, Q9). Vergabeblog u. a. kritisieren, dass die produktspezifischen Microsoft-Konditionenverträge das vergaberechtliche Produktneutralitätsgebot konterkarieren (Q10).
  • Bundeswehr/BWI als Vorreiter: Rahmenvertrag openDesk 2025, Migration weg von MS-365 geplant; zugleich praktische Schwierigkeiten bei Interoperabilität und Nutzerakzeptanz (Q9).
  • Sovereign Tech Fund / Sovereign Tech Agency: Finanzierung von Open-Source-Basisinfrastruktur (z. B. KDE, 1,2 Mio. €), europaweit als Pilot „European Sovereign Tech Fund“ kopiert (Q3, Q11).
  • Neue Regierung 2025: Merz-Regierung und Gipfel „Digitale Souveränität Europas“ (Nov. 2025) mit Frankreich — Fokus: Industrieinvestitionen (12 Mrd. € zugesagt), Vereinfachung der Regulierung („Digital Omnibus“), Digital Commons, EUDI-Wallet (Q8). Auffällig: Der Diskurs verschiebt sich von „Unabhängigkeit von US-Plattformen“ hin zu „Wettbewerbsfähigkeit + Offenheit mit Partnern“.

3.3 USA

  • In den USA ist „digital sovereignty“ kein positiver Leitbegriff, sondern gilt als europäischer Protektionismus. Die US-Debatte dreht sich stattdessen um: nationale Sicherheit vs. China (TikTok-Verbot, Huawei-Sanktionen, Chip-Exportkontrollen), Free Speech (Kampagne gegen DSA/„Zensur-Industriekomplex“), Marktzugang für US-Konzerne (Q2, Q3).
  • 2025 eskaliert der Konflikt: Trump droht offen mit Zöllen als Reaktion auf DMA/DSA-Bußgelder; State Department listet EU-Content-Moderation-Verantwortliche für Einreiseverbote (Breton u. a., Dez. 2025) (Q2).
  • Ironie: Die USA praktizieren ihrerseits digitale Souveränität (Datenexportkontrollen, IEEPA-Sanktionen, „Clean network“-Initiativen), ohne den Begriff so zu nennen (Q2, Q3).
  • Wirtschaftlich argumentiert die US-Seite (Atlantic Council, Q2): Europas Abhängigkeit von US-Cloud sei keine einseitige Erpressbarkeit, sondern auch europäischer Wettbewerbsnachteil (80 % Importabhängigkeit, 65 % Marktanteil US-Hyperscaler, kein europäischer Konzern >1 Bio. $ Marktwert).

4. Substanz vs. Rhetorik — kritische Würdigung

4.1 Was ist real und hat Substanz?

Strukturelle Abhängigkeit ist real und messbar:

  • EU importiert >80 % digitaler Produkte/Dienstleistungen/Infrastruktur/IP (Q2, EP-Bericht).
  • Drei US-Cloud-Anbieter hielten 2021 65 % des EU-Cloudmarkts, EU-Anbieter <16 % (Q2, Draghi).
  • Der CLOUD Act ist keine Theorie: Microsoft hat 2025 schriftlich eingeräumt, keine Garantie gegen US-Zugriff auf EU-Regierungsdaten geben zu können (Q2). Ein internes BMI-Gutachten bestätigt, dass EU-Anbieter zur Herausgabe verpflichtet werden können (Q12).
  • Abschaltbarkeit als politisches Druckmittel ist real dokumentiert (Starlink/Ukraine, Ukraine-Geheimdienststopp 2025, Google/Huawei-Entzug 2019) (Q2, Q5).
  • Die Kette Snowden → Safe-Harbor-Urteil → CLOUD Act → Schrems II → Privacy-Shield-Klage (Latombe, 2025 bestätigt, Berufung läuft) zeigt: Das Problem ist juristisch ungelöst, nur vorübergehend stabilisiert (Q2).

Konkrete, überprüfbare Erfolge:

  • GDPR als globaler Standard-Setter („Brussels Effect“) — real, aber kognitive Dissonanz: Der Effekt beruht auf Marktmacht, nicht technischer Eigenleistung.
  • Open-Source-Ökosystem als deutsche Spezialstärke: Sovereign Tech Fund, openDesk, openCode, Schleswig-Holstein — klein, aber konkret und nachahmenswert (Frankreich, Niederlande, Dänemark ziehen nach; DINUM-Migration) (Q3).
  • Regulierung als Souveränitätsinstrument: DMA hat Apple/Meta zu Verhaltensänderungen gezwungen (USB-C, App-Store-Offenheit, Interoperabilität) — messbar.

4.2 Was ist Rhetorik, Schönmalerei, politisches Wunschdenken?

  • Begriffs-Inflation: „Fast jede digitalpolitische Maßnahme ließe sich heute mit dem Ziel der digitalen Souveränität rechtfertigen und rhetorisch aufpolieren“ (Q5, Weizenbaum-Institut). Der Begriff ist ein „Hochwertwort“, das ohne Überprüfbarkeit funktioniert. Wer heute in DE/EU von digitaler Souveränität spricht, muss sagen: wer soll über was souverän sein — sonst ist es ein leeres Formelwort.
  • Gaia-X als Warnung: Das Leitprojekt 2019–2024 hat laut Kritikern (Nextcloud-Chef Karlitschek: „Gaia-X ist tot“; Draghi: „too late“) weder einen europäischen Hyperscaler noch nennenswerte Marktverschiebung gebracht — vor allem Standards und Labels, und die US-Konzerne, gegen die es gedacht war, saßen in den Arbeitsgruppen mit am Tisch (Q2, Q3, Q13). Ursachen: fehlender politischer Wille, Industrieklientelismus (Telekom-Interessen), keine klare Zieldefinition.
  • Deutschlands Widerspruch: Seit 2013 reden Bundesregierungen von digitaler Souveränität — und verlängern parallel die Microsoft-Konditionenverträge (2025) und treiben MS-365/Azure/Teams- Beschaffungen voran, was Lock-in gerade vertieft (Q6, Q10). „Digitale Souveränität“ ohne Beschaffungsrealität = Symbolpolitik.
  • Industriepolitische Umdeutung 2025: Beim Berliner Gipfel wird der Begriff zunehmend mit Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen (12 Mrd. €) gleichgesetzt — Kritiker sehen darin eine Ablösung vom ursprünglichen (daten-)souveränen Anliegen; die geforderte Regulierungsvereinfachung (AI Act, GDPR) Richtung US-Wünsche widerspricht der Werteschutz-Rhetorik (Q8).
  • Mythos „Autarkie“: Komplett-Unabhängigkeit ist technisch unmöglich (Halbleiter-Lieferketten, seltene Erden, globale Protokolle). Der Terminus „Souveränität“ suggeriert aber historisch Autarkie — daher besser: Handlungsfähigkeit trotz Abhängigkeit (so die Souveränitätsdefinition aus der Materialsammlung: „Souveränität nicht als vollständige Abwesenheit von Abhängigkeiten, sondern als Situation, in der man trotz gewisser Abhängigkeiten handlungsfähig ist“). Wissenschaftlich: „interoperable Souveränität“ (Komaitis) und „open strategic autonomy“ sind die ehrlicheren Formulierungen (Q2, Q3). Dieselbe Lesart vertritt staatlicherseits ZenDiS-Geschäftsführer Leonhard Kugler — mit einer Abhängigkeits-Systematik (Verstehen/Gestalten/Wählen; Q25) und dem Kriterienpapier (Q24); operatives Ziel: „aus messbar wird machbar”. Bemerkenswert: In diesem Kernbefund konvergieren staatliche Praxis (ZenDiS), Wissenschaft und Zivilgesellschaft — während die politische Rhetorik den Autarkie-Klang behält.
  • Protektionismus-Vorbehalt: Exkludierende Souveränitätsanforderungen (Eigentum, Sitz, EU-only-Vergabe) können europäische Kunden vom Weltmarkt-Standard abschneiden, Kosten erhöhen und Innovation bremsen (Q2, Atlantic Council; Tony Blair Institute: Souveränität = „agency and choice“, nicht „full technological control“) (Q3).
  • Umgekehrte Instrumentalisierung: Autoritäre Staaten (China, Russland) nutzen dieselbe Souveränitätsrhetorik, um Zensur und Überwachung zu legitimieren („Cybersouveränität“ als Nicht-Einmischungsgebot) (Q1, Q5). Wer in Europa den Begriff unkritisch verwendet, liefert Autoritären Diskursmunition.

4.3 Fazit der kritischen Sichtung

Digitale Souveränität ist weder durchgehend Substanz noch durchgehend Rhetorik. Die ehrliche Lesart:

  1. Das Problem ist real (Abhängigkeit, Erpressbarkeit, Rechtsdurchsetzung, Plattformmacht). Es besteht seit Snowden, wurde durch Trump 2025 handfest bestätigt und verschwindet nicht durch Wishful Thinking.
  2. Der Begriff ist ein politisches Werkzeug, das je nach Akteur Industrie-, Sicherheits- oder Bildungsagenden transportiert. Seine Unschärfe ist keine Nachlässigkeit, sondern eine Funktion: Sie macht das Konzept anschlussfähig — und zugleich schwer überprüfbar.
  3. Die deutsch-europäische Praxis zeigt eine dauerhafte Lücke zwischen Anspruch (Strategien, Gipfel, Fonds) und Wirklichkeit (Microsoft-Verlängerungen, Gaia-X-Bilanz, Fragmentierung der Mitgliedstaaten).
  4. Erfolgreiche Ansätze sind dort, wo der Begriff operationalisiert und überprüfbar gemacht wurde: Open Source als konkrete Beschaffung (openDesk, STA), Regulierung mit messbaren Wirkungen (DMA), Risiko- statt Eigentumskriterien (EUCS-Debatte, 5G-Toolbox) — und inzwischen auch ein staatlicher Kriterienkatalog: das ZenDiS-Diskussionspapier (03/2026, Q24), das die Strategieziele des IT-Planungsrats in prüfbare Kriterien samt „Souveränitätscheck“ übersetzt.
  5. Wer den Begriff heute (2026) nutzt, sollte präzisieren: Souveränität wofür? Wahrung von Grundrechten? Verwaltungshandeln? Wirtschaftskraft? Das entscheidet, ob es sich um eine leere Formel oder um eine operationalisierbare und überprüfbare politische Zielgröße handelt.

5. Digitale Souveränität und digitale Teilhabe (im Alter) — Verhältnisbestimmung

Ausarbeitung vom 5. Oktober 2026 zur offenen Frage aus dem TODO (Seminarfokus „Digitale Teilhabe im Alter”). Die beiden Begriffe nicht nebeneinanderstellen, sondern als wechselseitig aufeinander angewiesene Dimensionen derselben Sache lesen.

5.1 Teilhabe ist die Voraussetzung für Souveränität

In der Systematisierung von Pohle/Thiel (Q1) ist die dritte Lesart die individuelle Selbstbestimmung. Ohne Zugang und ohne Digitalkompetenz ist diese Lesart gegenstandslos — man kann nicht selbstbestimmt über etwas entscheiden, das man nicht bedienen kann. Die D21-Zahl (37 % „digital souverän”, seither nur unwesentlich besser, bei Älteren deutlich weniger) zeigt: Souveränität ist kein Status, den man hat oder nicht hat, sondern das Ergebnis geglückter Teilhabe. Teilhabe ist der Weg, Souveränität der Zielzustand.

5.2 Souveränität ist die Qualitätsstufe von Teilhabe

Man kann vollständig „teilhaben” — Messenger, Cloud, Portal — und trotzdem unsouverän sein. Teilhabe kann abhängig stattfinden: Ich bin dabei, aber auf Konditionen, die andere setzen, mit Daten, die andere verwerten, in einem Dienst, der mir morgen geändert oder abgeschaltet werden kann. Das kennen Ältere oft konkret: Wer jahrelang ein bestimmtes Gerät, eine bestimmte Oberfläche gelernt hat und dann kommt ein Redesign oder eine Einstellung, hat keine Wahl — nachlernen oder ausscheiden. Teilhabe ohne Souveränität ist Teilhabe unter Vorbehalt. Umgekehrt gilt die übernommene Definition: Souveränität heißt nicht Autarkie, sondern Handlungsfähigkeit trotz Abhängigkeit. Das ist die richtige Messlatte für „Schritt für Schritt digital unabhängiger”: nicht der Ausstieg, sondern die Optionality, die Exit-Fähigkeit.

5.3 Zusammen: Mündigkeit — in beide Richtungen

Mündigkeit heißt einerseits: nicht nur konsumieren, sondern gestalten. Die Senior-Internet-Initiativen sind dafür das lebende Beispiel — digitale Zivilgesellschaft, in der Ältere die Digitalisierung mit bestimmen statt nur abonnieren. Andererseits hat das eine politische Dimension: Der gesamte Souveränitätsdiskurs 2024–26 ist Elite-Diskurs — Chips, Clouds, 12-Milliarden-Industriepolitik, Verwaltungs-IT. Senioren kommen in den Strategien der ZenDiS und Task-Forces nicht vor. Die individuelle Lesart muss man sich aktiv aneignen; sie wird nicht von oben bedient. Für ein politisches Bildungsseminar ein starker Punkt: Hier redet Industriepolitik über Souveränität — und wir schauen, was davon bei Menschen ankommt.

5.4 Was das Alter spezifisch macht

Stärken, die die Diskussion meist übersieht:

  • Mehr Zeit fürs Lernen alternativer Tools.
  • Nicht von Arbeitgeber-IT abhängig (kein erzwungenes Teams, kein Diensthandy) — Gestaltungsfreiraum, den Berufstätige nicht haben.
  • Historische Vergleichsfolie: Wer Datensammlen, Überwachung und Monopolstellung aus anderen Epochen einordnen kann, erkennt Muster schneller. Senioren sind kein Sonderfall der Befürsorgung, sondern ein Reservoir an Mündigkeit.

Risiken, die spezifisch sind:

  • Betrugsanfälligkeit als Angriffsfläche.
  • „Age-Tech”-Paternalismus: Ampel-Dosen, Fahrkartenautomaten-Vermeidungs-Apps, Betreuungs-Tech, die autonomiearm „sicher” macht.
  • Gefahr, dass Vereinfachung in Bevormundung umschlägt — dieselbe Spannung wie zwischen staatlicher und individueller Souveränität (Abschnitt 1.2), hier als Fürsorge-Paternalismus.

5.5 Die kritische Ecke: Grenzen individueller Souveränität

Individuelle Souveränität hat eine harte Grenze: CLOUD Act, Plattformmacht und Abschaltbarkeit löst kein Kompetenzkurs. Wer Senioren „Souveränität” als Pflichtübung verkauft, während die strukturellen Abhängigkeiten bleiben, macht aus einem politischen Begriff eine Individualisierungs-Verantwortung — Rechtfertigung für individuelle Verantwortung statt politischer Gestaltung. Der ehrliche Vortrag sagt also: Souveränität im Kleinen ist erlernbar und lohnt sich — Souveränität im Großen ist ein politischer Kampf, an dem mündige Bürger gerade deshalb teilhaben sollen.

5.6 Erzähllinie für den Vortrag

Teilhabe als Einladung → Abhängigkeit als Realität → Handlungsfähigkeit trotz Abhängigkeit als Ziel → Schritte → politische Dimension als Ausblick. Die Recherche liefert den politischen Unterbau (Snowden-Kette, CLOUD Act, openDesk als positive Beispiele), die Teilhabe-Perspektive den Bezug zum Publikum.

6. Standpunkte: Stefan Kaufmann (Wikimedia Deutschland, Ulm) — „Digitale Souveränität: zu kurz gedacht?”

Recherche vom 5. Oktober 2026. Stefan Kaufmann: Medieninformatiker (Universität Ulm), 2016–2021 städtischer Projektleiter des Verschwörhauses („Stadtlabor”, heute temporaerhaus-Umfeld), seit 2022 Referent im Team Politik und öffentlicher Sektor bei Wikimedia Deutschland; Wikipedianer seit 2004, OpenStreetMap seit 2008. Archiv: siehe Quellenverzeichnis (Q16–Q22 dort mit vollem Nachweis).

6.1 Der Begriff selbst ist sein Hauptangriffspunkt

Kaufmanns Keynote „Digitale Souveränität — zu kurz gedacht?” (ACM-Jahresveranstaltung „Wir sind souverän!”, Neckarsulm, 15.05.2026; frühere Fassung auf der CIVI/CON 2025: „Zwischen Logomachie und magischem Konzept”, Video auf YouTube) kritisiert Herkunft und Umformung des Begriffs durch Politik, Wissenschaft und Wirtschaft seit über einem Jahrzehnt. Kernfrage: Verdeckt der Fokus auf „Souveränität” die eigentlich zu stellenden Fragen? Ob „digitale Souveränität” ein „magisches Konzept” ist — politikwissenschaftlich: breit anschlussfähig, dadurch analytisch unscharf; ein Begriff, der für unterschiedlichste, teils gegensätzliche Ziele verwendbar ist, ohne dass Widersprüche auffallen (die „Logomachie” aus dem Untertitel). Das läuft auf dieselbe Diagnose hinaus wie Abschnitt 4.2 („Hochwertwort”, diskursive Praxis nach Q1/Q5) — Kaufmann argumentiert aber konstruktiv weiter.

6.2 Seine Antwort: Commons statt Souveränität

Statt technologischer Unabhängigkeit stellt er digitale Gemeingüter in den Mittelpunkt: Freies Wissen, Open Data, Freie Software, offene und interoperable Wissensinfrastrukturen. Nachhaltige digitale Handlungsfähigkeit entsteht für ihn durch:

  • internalisierte Kompetenzen
  • langfristige und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • strategisch gedachte IT-Architekturen
  • Aufbau und Pflege digitaler Gemeingüter

Nicht durch Autarkie-Ansprüche. Das ist die gegenläufige Denkrichtung zur Berliner Souveränitäts-Rhetorik: nicht Abschirmung, sondern Gemeingut-Logik („Öffentliches Geld — Öffentliches Gut” ist auch der Titel seiner netzpolitik.org-Serie).

6.3 Position zu KI/LLMs: Verhältnismäßigkeits-Check statt Hype

Kaufmann ist ein ausgewiesener GenAI-Skeptiker im öffentlichen Sektor (Q18, reset.org-Interview 10/2025): Sprachmodelle arbeiteten mit Heuristik — „Antworten klingen plausibel, auch wenn sie nicht stimmen.” Verwaltungsangestellte müssten alles generierte Material händisch prüfen; echte Zeitersparnis sei unwahrscheinlich. Werkzeuge würden „nur zum Selbstzweck eingeführt”, weil politisch Modernität und „Applauslogik” gefordert werden — ressourcenintensiv und fräse Gelder auf, die sinnvolleren Projekten fehlen. „Habe ich einen Korrektheitsanspruch, fallen Sprachmodelle aktuell schlichtweg raus.”

Sein „Wann-ist-GenAI-sinnvoll-Werkzeugkasten” (Vortrag beim Chaos Computer Club, Sommer 2025) überträgt den polizeirechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf GenAI-Einsätze — vier Fragen:

  1. Ist das Ziel legitim, bzw. ist es im Falle von GenAI überhaupt definiert?
  2. Ist GenAI zum Erreichen des Ziels wenigstens grundsätzlich geeignet?
  3. Ist GenAI erforderlich? Gibt es Alternativen mit weniger Nebeneffekten?
  4. Sind die Nebeneffekte für den erwarteten Erfolg angemessen?

Sinnvolle Einsatzmöglichkeiten räumt er ein (z. B. Handschrifterkennung in Archiven, wo LLMs Kontext verstehen und so die Erkennung stützen). Seine bevorzugte Alternative: Linked (Open) Data / symbolische KI — deterministisch, logikbasiert, keine heuristischen Falschaussagen: „Alles, was nicht kodiert ist, kann nicht beantwortet werden. … In diesem Falle produziert das System nicht voller Inbrunst Falschinformationen, sondern zeigt eine Fehlermeldung an.” Linked Data verstärke zudem die Wiederverwendbarkeit offener Daten und ermögliche Zivilgesellschaft, eigene Interessen durchzusetzen (Beispiel CorrelAid: Daten zu Fahrradparkplätzen in Paris als Grundlage für Bürgerbegehren).

6.4 Praxiserfahrung und -positionen (Ulm-Bezug)

  • Verschwörhaus/temporaerhaus (2016–2021): Austauschort Digitales Ehrenamt ↔ öffentliche Verwaltung, fand „deutschlandweit Beachtung” (Q16); SWP: „digitales Stadtlabor verliert seinen Macher” (Q17); Verwaltungsrebellen-Interview nennt ihn den „Halbleiter” des Hauses, Ort für „Fortschritt, ohne um Erlaubnis zu fragen”.
  • Gegen die Wirkungsmessungs-Kritik (Handelsblatt/Agora Digitalwende: geförderte Freie-Software-Projekte „verpuffen” ohne Nachnutzung) verteidigt er auf seinem Blog (Q21) Freie-Software-Förderung mit Gegenthesen: (1) Nicht jedes System muss von vielen Kommunen nachgenutzt werden — manchmal ist Ausrollen auf Landesebene sinnvoller. (2) Ein greifbarer Anwendungsfall kann als „Durchstich” dienen, um IT-Infrastruktur, Datenflüsse und Bedarfe zu kartieren — das Projekt ist Lageerkundung. (3) Getestete Systeme müssen dann nur von wenigen Trägern betrieben werden; willige Kommunen gewinnen Erkenntnisse, was sie zum entstehenden Ökosystem beitragen müssen. (4) Stadtnavi (Herrenberg) geht auf die öffentlich entwickelte Freie Software digitransit (Helsinki) zurück — eine Nachnutzung einer Nachnutzung; und Fördergelder in Freie Software fließen in ein nicht privatisierbares Gemeingut.
  • Smart-City-Förderung darf nicht intakte IT-Infrastruktur „nach anerkannten Regeln der Technik” voraussetzen — von dieser Annahme solle man sich „grußlos verabschieden”.
  • Weitere netzpolitik.org-Themen (Q19): Freie Software an Schulen („gallische Dörfer” und Landkreise, die sich von Big Tech lösen), Creative-Commons-Lizenzen in der Verwaltung (Gutachten: typische Vorbehalte spielen in der Praxis keine Rolle), Mobilitätsdatengesetz (Datenoffenheit als Bedingung der Verkehrswende).
  • Beobachtet den „Deutschlandstack” kritisch; EXPERT-Plus/„EuroStack”-Kontext (Q22).

6.5 Warum das fürs Seminar wertvoll ist

  1. Kaufmann ist die verkörperte Brücke zwischen der Souveränitäts-Recherche und der Commons/Teilhabe-Perspektive: Seine Kritik („magisches Konzept”) unterfüttert Abschnitt 4.2, seine Alternative (Gemeingüter, Kompetenzen, Kooperation) ist eine konkrete Antwort auf „Souveränität wofür?” (Abschnitt 4.3).
  2. Er kennt das Publikumsfeld institutionell — Verwaltung, Digitales Ehrenamt, Senior-Initiativen wären für ihn Zivilgesellschaft als Souveränitätsträger.
  3. Regionaler Anschluss: Ulm/Verschwörhaus-Ökosystem, Seminar in Bad Urach — als Referent oder für ein Statement naheliegend.

7. Standpunkte: ZenDiS & Leonhard Kugler — staatliche Operationalisierung (Recherche 05.10.2026)

Ausgangspunkt war der TODOA-Toot des DresdnerForschungswerks (Q25) mit dem Foto einer „Systematik”-Folie aus Kuglers Vortrag „Souveränität trotz Abhängigkeiten” auf der Informatik26 (22.09.2026, TU Dresden).

7.1 Wer: ZenDiS und sein Geschäftsführer

Das ZenDiS (Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung, gegr. 2022, Bochum, 100 % Bund) ist die zentrale Instanz der staatlichen Lesart digitaler Souveränität: es entwickelt openDesk, betreibt openCode und setzt die Strategie des IT-Planungsrats um. Leonhard Kugler ist seit 09.04.2026 Geschäftsführer (neben Pamela Krosta-Hartl); davor baute er openCode auf und führte die ZenDiS-Entwicklungsabteilung (Q27). Er ist damit der Prototyp des Verwaltungsmachers, der Souveränität nicht als Gipfel-Rhetorik, sondern als Beschaffungs- und Architekturproblem behandelt.

7.2 Was: Souveränität trotz Abhängigkeiten — die Systematik

Kuglers Vortragsdefinition (Live-Mitschnitt Q25): Souveränität nicht als vollständige Abwesenheit von Abhängigkeiten, sondern als Situation, in der man trotz gewisser Abhängigkeiten handlungsfähig ist. Die fotografierte Folie „Systematik” ordnet das als Matrix: Verstehen / Gestalten / Wählen (Zeilen) × Selbst-/Kooperationsfähigkeit / Wahlfähigkeit / Technologie (Spalten). Kernfragen der Folie: „Wie groß ist unsere Handlungsfähigkeit?”, „Können Organisationen und Communities verändert oder verlassen werden?”, „Gibt es überhaupt realistische Alternativen? (Architektur und Infrastruktur)”, „Verstehen und weiterentwickeln vs. Lieferketten lediglich konsumieren?” (OCR-Auswertung im Lese-Archiv; kein offizieller Mitschnitt der Session bisher.)

7.3 operationalisiert: Kriterien, Lieferkette, Beschaffung, Cloud

Vier Publikationen machen daraus staatliche Praxis:

  • Kriterienpapier (03/2026, Q24): „Kriterien zur Bewertung von Digitaler Souveränität — aus messbar wird machbar”: Kategorien A. Organisation & Personen (Beschaffung/Vergabe, Auftraggeberfähigkeit, Kompetenzen), B. Digitale Anwendungen & Dienste (Lieferkette/Nachvollziehbarkeit, Anwendungsarchitektur/Modularität, Standards/Schnittstellen, Software-Abhängigkeiten), C. Informationen & Daten; risikabasierter „Souveränitätscheck”. Konsultationsprozess ab 26.03.2026, Operationalisierung mit openCode bis Mitte Mai 2026. → Antwort auf die Unschärfekritik (4.2): Hier wird der Begriff erstmals behördlich messbar gemacht.
  • „From Code to Trust” (mit Julian Schauder, angekündigt 08/2026, Q28): Fachbeitrag im Tagungsband des Deutschen IT-Sicherheitskongresses (BSI) — Softwarelieferkette als Teil der nationalen Sicherheitsarchitektur; Sicherheit entlang der gesamten Entstehungs- und Distributionsprozesse.
  • Beschaffungspapier (02/2025, Q26): Open Source als Hebel für Souveränität und Nachhaltigkeit in der Beschaffung — die staatliche Lesart koppelt den Begriff von Anfang an ans Nachhaltigkeitsziel (Querverweis zur Bits-&-Bäume-Linie von Santarius/Hilty).
  • Whitepaper „Souveränitäts-Washing bei Cloud-Diensten erkennen” (08/2025, Q23): Klarstellung gegen Standortversprechen — „EU Cloud” und Datenresidenz genügen nicht; Betreibermodell, Update-Zyklen, Lock-in und die US-Rechtslage (CLOUD Act) entscheiden. Schließt direkt an das BMI-Gutachten (Q12) an und benennt das Problem der Begriffs-Inflation (4.2) aus staatlicher Sicht.

7.4 Warum das fürs Seminar wertvoll ist

  1. Konvergenz-Beleg: Die „Handlungsfähigkeit trotz Abhängigkeit”-Lesart, die wir aus der mündlichen Überlieferung (Markus Richter / IT-Planungsrat-Kontext) kannten, wird hier vom zuständigen Umsetzungs-Institut schriftlich und operationalisiert bestätigt — starkes Argument gegen die Autarkie-Rhetorik.
  2. Gegenstück zu Kaufmann: Kaufmann (Abschnitt 6) kritisiert den Begriff als „magisches Konzept” und setzt auf Commons; Kugler/ZenDiS benutzen den Begriff, machen ihn aber messbar. Für den Vortrag ergibt sich ein schönes Dreieck: zivilgesellschaftliche Kritik (Kaufmann) — staatliche Operationalisierung (Kugler/ZenDiS) — industriepolitische Aneignung (Gipfel, Q8). Gleiche Ausgangslage, drei Antworten auf „Souveränität wofür?“.
  3. Anschluss an Cloud-Debatte: Das Souveränitäts-Washing-Whitepaper liefert der Q12-Gutachten-Linie (US-Datenzugriff) die staatlichen Prüf-Kriterien nach.

Quellen

Inline-Verweise (Q1)–(Q22) beziehen sich auf die folgenden Einträge; jeder ist im Quellenverzeichnis (mit vollem Nachweis und Archivstatus) verankert. Der Citekey in Klammern ist zugleich der Ordnername im nicht-öffentlichen Lese-Archiv Quellen/reading-archive/.

Offene Punkte (⬜/🔶) mit Kommentar: siehe Abschnitt „Offen” im Quellenverzeichnis.

Offene Fragen / TODO

  • 💬 Wie genau definiert die franco-deutsche Task-Force (Vorlage 2026) den „European digital service“ und die Souveränitätsindikatoren? → Ergebnis abwarten.
  • ⬜ US-Interpretation vertiefen: Gibt es eine eigenständige positive US-Definition von „digital sovereignty“ (z. B. in libertärer Tech-Szene)? Erste Hinweise: Tech-Right lehnt Begriff als autoritär ab, nutzt aber „tech sovereignty“ für Chip- und KI-Industriepolitik.
  • ✅ · Verhältnis „digitale Souveränität“ ↔ „digitale Teilhabe“ (Seminarfokus) → ausgearbeitet am 05.10.2026, Abschnitt 5 dieser Datei (inkl. Erzähllinie für den Vortrag). Initiative-D21-Zahlen dazu noch nicht verifiziert.
  • ✅ · Standpunkte Stefan Kaufmann (Wikimedia DE, Ulm) recherchiert (05.10.2026) → Abschnitt 6, Quellen Q16–Q22; CIVI/CON-Video und ggf. ACM-Keynote bei Gelegenheit ansehen.
  • ✅ · TODOA Kugler-Toot „Systematik”-Folie (DresdnerForschungswerk) recherchiert und aufgelöst (05.10.2026) → Abschnitt 7, Quellen Q23–Q28; TODOA in der Materialsammlung abgehakt. Offen bleibt: ⬜ BSI-Tagungsband zu „From Code to Trust” beschaffen; ⬜ offizieller Informatik26-Mitschnitt (erscheint i. d. R. erst Wochen später auf TUD-Kanälen).